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"Ein selbstbestimmtes Leben ist für Behinderte von zentraler Bedeutung!“
hinzugefügt am 27-09-2016
Der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz empfing eine Delegation des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.V.

„Sein Leben selbst bestimmen zu können, ist für Menschen mit Behinderungen ein hohes Gut. Gerade im Blick auf das Bundesteilhabegesetz halte ich es für wichtig, dass Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Beratung und gute Unterstützung bekommen. Berufsbetreuerinnen und -betreuer spielen mit ihren Kompetenzen in diesem Prozess eine wichtige Rolle.“ Dies sagte der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch im Gespräch mit Vertretern der BdB-Landesgruppe Rheinland-Pfalz. An dem Termin in Mainz nahmen für den BdB Regina Geller, Annette Heisterkamp und Ralf Hachemer teil.

Matthias Rösch ist Gründer des „Zentrums für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen“ in Mainz. Aus eigener Erfahrung und in seiner Arbeit als Landesbehindertenbeauftragter weiß Matthias Rösch, welche Schwierigkeiten es mit der Verwaltung geben und wie lange es dauern kann, um seine Rechte durchzusetzen.

Regina Geller: „Matthias Rösch kennt seine Rechte, und er kann sich durchsetzen. Unsere Klientinnen und Klienten sind mehrheitlich psychisch beeinträchtigt. Sie haben oftmals keine eigene Stimme mehr. Daher brauchen sie qualifizierte und „stimmgewaltige" Betreuungspersonen, die ihnen ihre „Stimme“ zurückgeben und ihre Rechte durchsetzen.“

Matthias Rösch hält neutrale Beratungsstellen und das sogenannte „Peer Counseling" – also die Beratung durch erfahrene Menschen, die selbst beeinträchtigt sind – und die unterstützte Entscheidungsfindung für zentrale Bausteine in einer gelungenen Beratung behinderter Menschen.

Ralf Hachemer, Mitglied im BdB-Landesvorstand: „Entsprechend unserer Leitlinien und der Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention verfolgen wir in unserer Arbeit das Prinzip der unterstützen Entscheidungsfindung: Wir ermitteln gemeinsam mit dem Klienten dessen Wünsche und handeln danach. Das ist aufwändig und kostet Zeit. Zeit, die wir nicht zur Verfügung gestellt bekommen.“

Aktuell können Berufsbetreuer/innen durchschnittlich 3,1 Stunden pro Klient/in und Monat abrechnen. Der Stundensatz beträgt maximal 44 Euro. Davon bestreiten Berufsbetreuer/innen sämtliche Ausgaben wie Büromiete oder Angestelltengehälter. Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen hinterfragt die Zeitkontingente und Stundensätze für diese wichtige Aufgabe: „Die Betreuerinnen und Betreuer haben eine bedeutende Aufgabe für Menschen mit Behinderungen. Sie sollen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention eine unterstützte Entscheidungsfindung ermöglichen. Aus meiner Sicht ist kritisch, ob das unter diesen Rahmenbedingungen gelingen kann, besonders für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf oder beim Übergang in inklusive Wohnformen.“

Matthias Rösch wird 2017 auf einer Tagung der BdB-Landesgruppe Rheinland-Pfalz einen Vortrag über das Bundesteilhabegesetz BTHG halten.