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Das System bewahren und notwendige Veränderungen angehen
hinzugefügt am 14-10-2016
Annette Schnellenbach, Leiterin des Referats Betreuungsrecht im Bundesjustizministerium, berichtete auf dem 16. Berliner Forum zum Betreuungsrecht über Ziele und Stand der beiden rechtstatsächlichen Untersuchungen, die Ministerium aktuell durchführen lässt.

„Ziel aller Reformbemühungen muss es sein, eine qualitativ hochwertige Betreuung auch in Zukunft zu gewährleisten. Wir untersuchen, was eine qualitätsvolle Betreuungspraxis ermöglicht und braucht, damit Betreute ein selbstbestimmtes Leben führen können und ihnen gleichzeitig der erforderliche Schutz im Rechtsverkehr zukommt.“ Über Ziele und Stand der beiden rechtstatsächlichen Untersuchungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz berichtete Referatsleiterin Annette Schnellenbach auf dem 16. Berliner Forum zum Betreuungsrecht.

Der Teil der Studie zur Qualität der rechtlichen Betreuung, der der quantitativen Evaluierung des Vergütungssystems (Zeitbudgetforschung, Einkommensentwicklung) dient, werde prioritär behandelt, so Annette Schnellenbach, „denn bisher fehlt es an den notwendigen empirischen Erkenntnissen zur Vergütung. Wir untersuchen, ob die pauschale Vergütung, wie sie 2005 festgeschrieben wurde, die richtigen Anreize für eine Betreuung setzt, die das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen hinreichend achtet.“ Die umfangreichen Online-Befragungen von Berufsbetreuer/innen mittels Fragebogen seien nun abgeschlossen, die Ergebnisse seien bis Ende November dem Ministerium vorzulegen und der Beirat des BMJV werde sich dann Mitte Dezember damit befassen.

Ziel des BMJV sei es, das bewährte System der rechtlichen Betreuung in Deutschland zu bewahren und so zu modernisieren, dass die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in der Praxis auch umgesetzt werden: „Jede künftige Fortentwicklung des Betreuungsrechts in Deutschland muss auf das Ziel ausgerichtet sein, die konsequente Orientierung an Wunsch und Willen der Betreuten und am Erforderlichkeitsgrundsatz sicherzustellen“, kündigte Annette Schnellenbach an.

Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker forderte in seinem Vortrag die Professionalisierung von Betreuung: „Wir leisten unter schwierigen Bedingungen gute Arbeit. In Anbetracht der hohen Verantwortung, die Berufsbetreuer/innen innehaben, ist es geboten, dass der Beruf endlich anerkannt wird. Wir brauchen eine geregelte Ausbildung, verbindliche – also haftungsrelevante – Standards und Leitlinien sowie eine sachkundige Berufsaufsicht“, so Becker.

Qualitätsvolle Betreuung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sei ein Unterstützungsprozess zur Gewährleistung der Rechts- und Handlungsfähigkeit, dessen Kern Menschenwürde und Selbstbestimmung bilden. „Unser Leitbild ist es, unterstützend zu handeln und gemeinsam mit den Klienten Entscheidungen zu treffen. Wenn wir stellvertretend agieren, dann nur im Auftrag des Klienten oder zu dessen Schutz vor Selbstschädigung. Dieser Unterstützungsprozess kostet Zeit. Zeit, die wir mit durchschnittlich 3,1 Stunden pro Klient und Monat nicht zu Verfügung haben. So schafft das aktuelle Vergütungssystem die falschen Anreize. Ich bin optimistisch, dass die Studie des BMJV dies belegen wird.“