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Niedersachsen unterstützt bedarfsgerechte Vergütung von Berufsbetreuern
hinzugefügt am 26-10-2016
Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz ist gespannt auf die Ergebnisse der Studie des Bundesjustizministeriums zu Qualität und Vergütung in der rechtlichen Betreuung.


Hannover, 26. Oktober 2016 – Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Bündnis 90/Die Grünen) will sich für „eine bedarfsgerechte, dem Aufwand entsprechende Vergütung einsetzen“ und hat ein „offenes Ohr für die Anliegen der Berufsbetreuer“. Das sagte die Politikerin bei einem Treffen mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.V. in Hannover.

Teilnehmer waren seitens des BdB der stellvertretende Vorsitzende Hennes Göers, der Geschäftsführer Dr. Harald Freter und Martin Bischof für die Landesgruppe Niedersachsen sowie der Direktor des Bundesrates a.D. Gerd Schmitt, der den Verband berät.

Thema der Gesprächsrunde waren unter anderem die Sofortforderungen des BdB nach mehr Zeit für die Klienten und höheren Stundensätzen. Aktuell können Berufsbetreuer/innen durchschnittlich 3,1 Stunden pro Klient/in und Monat abrechnen. Der Stundensatz beträgt maximal 44 Euro. Davon bestreiten Berufsbetreuer/innen sämtliche Ausgaben wie Büromiete oder Angestelltengehälter. Der BdB fordert mindestens fünf Stunden und 54 Euro pro Stunde.

„Das hat auch Auswirkungen auf die Situation der Vereine, die an Tariflöhne gebunden sind. Es gibt große Nachwuchsprobleme. Wenn nicht bald etwas geschieht, gehen dort die Lichter aus. Damit ist auch das Ehrenamt in Gefahr“, so Hennes Göers und Martin Bischof vom BdB.

Ein besonderes Augenmerk liegt derzeit auf der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Auftrag gegebenen Studie, deren Auswertung Ende November 2016 erwartet wird. Justizministerin Niewisch-Lennartz: „Wir brauchen eine valide Untersuchung, die belastbare und nachvollziehbare Ergebnisse bringt. Diese gilt es abzuwarten und dann zu handeln.“

Wegen der sehr guten Beteiligung gilt die Studie als repräsentativ. „Wir gehen davon aus, dass die Ergebnisse unsere Sofortforderungen belegen werden. Unser Ziel ist ein Gesetzgebungsverfahren, das noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss kommt. Dafür müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen“, sagte Dr. Harald Freter vom BdB.

Das persönliche Fazit der Justizministerin: „Wenn im November das Ergebnis der Studie vorliegt, muss es schnell einen Abstimmungsprozess zwischen Bund und Ländern geben. Dann ist das Bundesjustizministerium gefordert. Es muss organisieren und an die Länder herantreten. Niedersachsen wird sich sehr gerne daran beteiligen.“