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Eine Berufskammer ist aktiver Verbraucherschutz
hinzugefügt am 23-11-2016
Bundesverband der Berufsbetreuer/innen stellt in Berlin Konzept einer Berufskammer vor

Berlin 23. November 2016 – Mehr als 50 Teilnehmer/innen aus Fachöffentlichkeit und Politik folgten der Einladung des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zu einer Fachtagung in Berlin. Zu den Teilnehmern zählten unter anderen die Referatsleiterin für Betreuungsrecht und Frauenpolitik des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Annette Schnellenbach, die Berichterstatter für Betreuungsrecht der Regierungsfraktionen Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) und Dr. Matthias Bartke (SPD) sowie Friederike Kilian, Referentin der Bundesbehindertenbeauftragten Verena Bentele. BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter wertete dies als positives Signal: „Wir benötigen eine Betreuerkammer, die den Zugang zum Beruf regeln sowie Qualitätsstandards festsetzen und für verbindlich erklären kann.“

Eine Berufskammer diene vor allem dem Qualitäts- und Beschwerdemanagement, so der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker: „Die Kammer ist von besonderer Bedeutung, weil sie ein nachhaltiges Instrument der Qualitätssicherung ist. Das ist aktiver Verbraucherschutz. In einer Betreuerkammer werden alle Berufsinhaber registriert, und somit könnte erstmals sichergestellt werden, dass alle, die den Beruf ausüben, sich qualitativen Mindeststandards unterwerfen müssen. Gute Betreuung darf nicht dem Zufall überlassen bleiben.“

Eine Kammer bietet zudem die Möglichkeit, zu sanktionieren, sollten Qualitätsstandards missachtet werden – bis zum Berufsverbot. Dr. Sabine Sütterlin-Waack war besonders beeindruckt von den vorgestellten Praxisbeispielen: „Hier zeigt sich, wie schwierig die Situation für Berufsbetreuer/innen ist. Wir haben uns auch die Frage nach Standardisierungen gestellt. Ich halte es jedoch für wichtiger, an der Professionalisierung zu arbeiten.“ Dr. Matthias Bartke: „Als Abgeordneter ist man mit solchen praktischen Fällen in der Regel nur sehr abstrakt konfrontiert. Im Sinne einer Professionalisierung des Betreuerberufs kann eine Kammer sehr hilfreich sein. Allerdings sollten wir erst das Gutachten des Ministeriums abwarten und dann auf dieser Basis weiterarbeiten.“

Auch Annette Schnellenbach verwies auf die Auswertung der vom BMJV in Auftrag gegebenen Studie zur Qualität der Betreuung und sagte: „Nach der Erörterung der Forschungsergebnisse mit allen betroffenen Stakeholdern – und dazu gehören auch die Länder – werden wir sehen, was gesetzgeberisch nötig ist, um die Qualität der Betreuung in der Praxis zeitgemäß zu gestalten.“

Zusammenfassend stellte BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter fest: „Betreuer ist ein Vertrauensberuf wie auch Arzt oder Rechtsanwalt. Der Gesetzgeber muss dafür die Grundlage schaffen – durch ein Berufsgesetz und durch ein Kammergesetz.“