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Vergütungserhöhung für gesetzliche Betreuer/innen
hinzugefügt am 23-01-2017
Ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Qualitätsverbesserung in der gesetzlichen Betreuung

Hamburg, 23. Januar 2017 – Erstmals seit zwölf Jahren soll die Vergütung für gesetzliche Betreuer/innen angehoben werden. Die Rechtspolitiker/innen der Regierungsfraktionen haben sich gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas auf eine Erhöhung um 15 Prozent geeinigt. Dies erklärten die rechtspolitischen Sprecher und die Berichterstatter für das Betreuungsrecht in der Großen Koalition, Elisabeth Winkelmeier-Becker und Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) sowie Dr. Johannes Fechner und Dr. Matthias Bartke (SPD).

Beide Fraktionen heben hervor, dass die Vergütungserhöhung überfällig sei. Angesichts des demographischen Wandels gebe es deutlich mehr Menschen, die eine gesetzliche Betreuung benötigten. Insbesondere die wirtschaftliche Situation von Betreuungsvereinen sei in den vergangenen Jahren zunehmend kritisch geworden – viele stünden vor dem Aus. Deshalb setzen sich die Fraktionen der Großen Koalition dafür ein, noch in dieser Legislaturperiode die Erhöhung der Vergütung gesetzlicher Betreuer/innen zu beschließen. Dafür werde die Bundesregierung in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen. Nur durch eine Vergütungserhöhung sei zu gewährleisten, dass motivierte Betreuer/innen in die Lage versetzt würden, die anspruchsvolle Aufgabe gesetzlicher Betreuungen in ausreichender Zahl zu übernehmen sowie qualitativ hochwertig auszuüben.

„Mit einer Erhöhung um 15 Prozent wäre das Überleben des Systems kurzfristig gesichert“, erklärt der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker. „Uns ist bewusst, dass unsere Forderungen damit nicht vollständig erfüllt sind. Es ist aber ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Qualitätsverbesserung in der gesetzlichen Betreuung, für die sich der BdB seit Jahren einsetzt.“

Um das Betreuungssystem ganzheitlich zu verbessern, müsse man nun, so Becker, auf die vollständigen Ergebnisse der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Auftrag gegebenen Studie „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ warten, die im Sommer dieses Jahres vorgestellt werden sollen, um dann mit der Politik und den zuständigen Bundes- und Landesministerien die dringend notwendigen strukturellen Veränderungen im Betreuungsrecht zu erörtern und umzusetzen. Becker: „Eines der wichtigen Themen ist, dass Betreuerinnen und Betreuer mehr Zeit für die Arbeit zur Unterstützung ihrer Klientinnen und Klienten zur Verfügung gestellt bekommen.“ Die Notwendigkeit sei schon durch die ersten Ergebnisse der BMJV-Studie nachgewiesen worden.

„Damit das System rechtliche Betreuung nicht – mit katastrophalen Schäden für alle Betroffenen – kollabiert“, hebt Thorsten Becker hervor, „liegt also noch viel Arbeit vor uns. Zuerst aber muss erreicht werden, dass der Vorschlag der Großen Koalition zur Vergütungserhöhung die Hürde Bundesrat nimmt und Gesetz wird.“