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Berufsbetreuer sind Helden des Selbstbestimmungsrechts!
hinzugefügt am 04-05-2018
Ex-Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer unterstützt Bundesverband der Berufsbetreuer/innen


Berlin, 2. Mai 2018 – „Sie sind für mich die Helden und Heldinnen der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Es ist ein Skandal, dass Ihnen die Arbeit seit Jahren schwer gemacht wird!“ Dies sagte die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer zu Beginn der Jahrestagung des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen in Berlin. Das finanzielle Ausbluten von Betreuungsleistungen führe dazu, dass Deutschland seinen Verpflichtungen gegenüber Menschen mit Unterstützungsbedarf nicht nachkomme, so die heutige Leiterin des Dezernats Finanzen, Gebäudewirtschaft und Krankenhäuser der Region Hannover.
Die Jahrestagung 2018 steht unter dem Motto: „Baustelle Betreuung: Wir haben die Schaufel voll“. Der Verband habe die entscheidenden Bausteine für mehr Qualität in der Betreuung längst geliefert, so der Bundesvorsitzende Thorsten Becker: „Dazu gehören das Qualitätsregister, Berufsleitlinien, ein Beschwerdemanagement sowie der Gesetzentwurf zu einer Berufskammer.“
Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen einer Vergütungserhöhung um 15 Prozent zugestimmt. Die Gesetzesänderung war jedoch am Bundesrat gescheitert. Thorsten Becker: „Klientinnen und Klienten haben ein Anrecht auf qualitativ gute Betreuung. Wir können und wollen die Defizite im System nicht einfach an sie weiterreichen. Die große Koalition hat ein besseres Betreuungsrecht in ihr Regierungsprogramm geschrieben. Jetzt ist es höchste Zeit zu handeln!“ Der Flurschaden in der Betreuung habe bereits in einigen Regionen eingesetzt. „Betreuungsvereine schließen, Berufsbetreuerinnen und –betreuer geben aufgrund der prekären Arbeitsbedingungen auf“, so Becker weiter. Eine Studie des Bundesjustizministeriums hat kürzlich auf breiter Datenbasis nachgewiesen, dass Betreuer rund 24 Prozent monatlich unbezahlt mehr arbeiten.
„Um die berufliche Betreuung zu sichern, brauchen wir eine angemessene Vergütung, die der weitreichenden Verantwortung und den Aufgaben der Betreuerinnen und Betreuer gerecht wird“, so Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley in ihrem Grußwort, überbracht von Beate Kienemund, Ministerialdirektorin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. „Denn die Betreuerinnen und Betreuer haben die Betroffenen nicht nur im Rechtsverkehr zu schützen und soweit erforderlich zu vertreten, vielmehr sollen sie die Betroffenen im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention bei der Wahrnehmung ihrer Rechte namentlich ihres Selbstbestimmungsrechtes unterstützen. Dafür brauchen sie Zeit, die vergütet werden muss“, sagte Barley. Die selbstständigen Berufsbetreuerinnen und Betreuer, sowie die Betreuungsvereine seien eine unverzichtbare Säule im System der rechtlichen Betreuung.
Die Bundesjustizministerin führe daher mit den Ländern Gespräche, in denen sondiert werde, welche Möglichkeiten bestehen, um die Vergütung unter Berücksichtigung von qualitativen Aspekten zügig anzupassen. Im Sommer will die Ministerin einen Diskurs starten zu „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“.

Berlins Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Dirk Behrendt sagte in seinem Grußwort: „Es muss uns im Interesse der Betroffenen gelingen, den Grundsatz der Subsidiarität der Betreuung optimal umzusetzen und gleichzeitig die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern.“ Der Politiker kündigte an: „Wir werden in Sachen Betreuervergütung sicherlich in den nächsten Wochen, Monaten, womöglich auch im nächsten Jahr zueinanderfinden.“ Es stimme ihn nachdenklich, dass Betreuung als Notfallinstrument vor dem Hintergrund unzureichender Sozialhilfesysteme eingesetzt werde.